Die GEMA vertritt in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Musiker oder Verleger. Nahezu jeder Gastronom und Hotelier hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen.

Der Vergütungssetz richtet sich nach der Art der Musiknutzung (Musikkneipe, Tonträgermusik etc). Insgesamt gibt es über 20 unterschiedliche Vergütungssätze.

Haben Sie Fragen zu Ihrer GEMA-Rechnung? Wenden Sie sich gern an uns. Wir helfen Ihnen weiter.

Ulrike von Albedyll
Landesgeschäftsführerin

040 / 413 430 60
albedyll​[at]​dehoga-hamburg.de