Die GEMA vertritt in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Musiker oder Verleger. Nahezu jeder Gastronom und Hotelier hat mit der GEMA einen Vertrag abgeschlossen.

Der Vergütungssetz richtet sich nach der Art der Musiknutzung (Musikkneipe, Tonträgermusik etc). Insgesamt gibt es über 20 unterschiedliche Vergütungssätze.

Der DEHOGA Hamburg Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Hamburg e.V.) ist durch den DEHOGA Bundesverband Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV).

Die BVMV hat mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen. Danach erhalten Mitglieder der BVMV bzw. die Mitglieder der Mitgliedsverbände der BVMV einen Nachlass auf die Vergütungssätze, sogenannter „Gesamtvertragsnachlass“ oder „Verbandsnachlass“.

Als Mitglied des DEHOGA Hamburg e.V. ist jedes Mitgliedsunternehmen berechtigt, den Gesamtvertragsnachlass zu beanspruchen.

Damit dem Mitglied des DEHOGA Hamburg e. V. der Gesamtvertragsnachlass von der GEMA gewährt werden kann, meldet der Landesverband die Mitgliedschaft des Mitglieds und die Bestandsdaten an die GEMA, die diese Daten als Verantwortliche i.S.d. DSG-VO verarbeiten wird.

Haben Sie Fragen zu Ihrer GEMA-Rechnung? Wenden Sie sich gern an uns. Wir helfen Ihnen weiter.

Ulrike von Albedyll
Landesgeschäftsführerin

040 / 413 430 60
albedyll​[at]​dehoga-hamburg.de