Laut einer Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes verbringen die gastgewerblichen Betriebe mittlerweile mehr als 13 Stunden pro Woche mit Bürokratie. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen haben weder die Zeit noch das nötige Fachwissen, um sich neben den zahlreichen lebensmittel-, hygiene-und gaststättenrechtlichen Fragen auch noch in der Tiefe mit Bau-und Straßenrecht, mit Arbeits-und Sozialrecht sowie den entsprechenden Verfahren, Zuständigkeiten und Formularen zu beschäftigen. Als konkrete Beispiele seien hier nur die Allergenkennzeichnung, die Arbeitszeitdokumentation im Zuge der Mindestlohngesetzgebung und die aufwändige Dokumentation für Hotels für die Entrichtung der Bettensteuer genannt. Diese Gesetze und Verordnungen bedeuten für unsere Betriebe einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Unseren Betrieben werden damit immer mehr die Freiräume für effizientes wirtschaftliches Handeln genommen.

Gastwirte und Hoteliers wollen gute Gastgeber sein, am Schreibtisch können sie dieser Rolle jedoch nicht gerecht werden.

Wir fordern daher u.a.

  • eine Vorabprüfung auf Bürokratiebelastungen
    Gesetze und Verordnungen müssten schon im Gesetzgebungsverfahren müssen auf eine möglichst einfache und bürokratiearme Durchführbarkeit geprüft werden.
  • Bürokratieabbau auch im EU-Recht
    Bedauerlich ist, dass bisher alle europäischen Verordnungen vom Ziel der Bürokratieentlastung ausgeschlossen sind. Die Bürokratiekosten sollten auch für die Bereiche des Bundes-rechts ermittelt werden, mit denen EU-Richtlinien umgesetzt werden. Dabei sollten Europäische Vorgaben keinesfalls noch mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen werden.
  • Klare Zuständigkeiten im Verwaltungsvollzug
    Um ein mehrstufiges Befassen mit derselben Aufgabe durch verschiedene Behörden zu beseitigen und dadurch Mehrfachzuständigkeiten zu vermeiden, sollten Verwaltungszuständigkeiten stärker gebündelt werden.
  • Vereinfachung von Antrags-und Genehmigungsmaßnahmen
    Die Genehmigungserfordernisse sollten auf ein Minimum beschränkt werden. Definierung eines bestimmten Schwellenwertes
    Ein vorstellbarer Lösungsansatz könnte daher sein, bei Gesetzgebungsvorhaben einen bestimmten Schwellenwert zu definieren (z.B. 20 Mitarbeiter). Unter diesem Schwellenwert könnte auf erkennbar überflüssige und zeitraubende Bürokratie verzichtet werden.