Änderung der Besteuerung zum 01.01.2023

Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt ab dem 01. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe zur Besteuerung von entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.

Auch für Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Über-
nachtungsgastes zwingend erforderlich sind, ist ab dem 01.01.2023 Kultur- und Touris-
mustaxe (KTT) abzuführen

Informationen zur Änderung der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe zum 01.01.2023 finden Sie hier:

Weiterhin die neuen Formulare ab dem Veranlagungszeitraum 2023

Anmeldung der Kultur- und Tourismustaxe gemäß § 6 Abs. 3 HmbKTTG

Einlageblatt weitere Beherbergungsbetriebe zur Anmeldung der KTT

Kultur- und Tourismustaxe Anzeige gem. § 6 Abs. 1 HmbKTTG